Zu beurteilen ist einzig das vorliegende Bauvorhaben und zwei unterschiedliche Sachverhalte können nicht miteinander verglichen werden. Es ist insbesondere unter Berücksichtigung der Eigenheiten von Mobilfunkantennen nicht zu beanstanden, dass die Stadt Biel die Auffassung vertritt, das Bauvorhaben berücksichtige ausreichend das Orts- und Landschaftsbild und es können eine «gute Gesamtwirkung» erzielt werden, obwohl die Antenne die bestehenden Dachaufbauten überragt.