lassung der Liegenschaften K.________strasse 12/14 aus dem Inventar mehr als 50 m und die Anlage wird kaum je zusammen mit einem Baudenkmal wahrgenommen. Entsprechend wird kein Baudenkmal durch die Anlage beeinträchtigt. Der Umgebungsschutz eines Baudenkmals ist entsprechend vom Bauvorhaben nicht betroffen.