Nachdem sich die Beschwerdegegnerin damit einverstanden erklärt hat, keine glänzenden Teile am Masten zu montieren und diesen sowie die Antennen (grau) einzufärben, erklärte sich die Fachstelle für Denkmalpflege der Stadt Biel einverstanden mit dem Bauvorhaben, insbesondere auch mit dem Verzicht auf eine Reduktion der Höhe des Masts.52