Zu der vom Vorhaben betroffenen Gebiet im Südosten vorgelagerten wertvollen Baugruppe B 7.1 «Grossstädtische Bebauung an P.________- und O.________strasse, um 1885-1910» ergebe sich von der P.________strasse aus keine Sichtbeziehungen, von der O.________strasse aus hingegen werde die Antenne im Bereich niedriger Bauten auch punktuell zu sehen sein. Die Analyse der Ortsbilder vor Ort und die Beurteilung gemessen an den konkretisierten Schutzzielen der Fachstelle Dankmalpflege Biel habe ergeben, dass die neue Mobilfunkeinrichtung die Struktur des Ortsbildteiles nicht grundlegend in Frage stelle, die Denkmalobjekte nicht beeinträchtige, das Orts-