Hingegen komme zum schützenswerten Denkmalobjekt K.________strasse 2 keine Sichtverbindung zustande. Zu der vom Vorhaben betroffenen Gebiet im Südosten vorgelagerten wertvollen Baugruppe B 7.1 «Grossstädtische Bebauung an P.________- und O.________strasse, um 1885-1910» ergebe sich von der P.________strasse aus keine Sichtbeziehungen, von der O.________strasse aus hingegen werde die Antenne im Bereich niedriger Bauten auch punktuell zu sehen sein.