Auch von der Umgebungszone U- Zoo II «Vorzone östliche Altstadt», namentlich von der C.________ aus, werde die neue Antenne, die insbesondere vom Dach des erhaltenswerten Doppeleinfamilienhauses K.________strasse 12/14 verdeckt werde, nicht zu sehen sein. Von einer höheren Lage aus werde die Antennen in der Fernsicht wieder wahrnehmbar. Da die Blockrandbebauung entlang der K.________strasse ab der Kreuzung N.________strasse – K.________strasse Baulücken aufweise, werde die Antenne auch von der N.________strasse aus punktuell sichtbar sein. Hingegen komme zum schützenswerten Denkmalobjekt K.________strasse 2 keine Sichtverbindung zustande.