a) Die geplante neue Mobilfunkanlage soll auf einem bestehenden Gebäude (G.________strasse 29) installiert werden. Das Bauvorhaben sieht vor, die Antennentragkonstruktion auf dem Dachaufbau des Liftes zu installieren. Die Höhe der Konstruktion beträgt 5 Meter. Es sind zwei verschiedene Antennenebenen geplant. Der Technikschrank weist eine Höhe von 1.75 Meter auf und überragt weder die Liftaufbaute noch den bestehenden Kamin. Vom Dachvorsprung sind die Bauten deutlich zurückversetzt.