Im ISOS ist Biel als Ortsbild von nationaler Bedeutung aufgeführt. Die umstrittene Mobilfunkanlage der Beschwerdegegnerin soll auf dem Gebäude G.________strasse 29 montiert werden. Das Gebäude liegt in dem vom ISOS als Gebiet G 7 bezeichneten «Ostquartier, angelegt nach dem Alignementsplan von 1868» das gewisse räumliche und architektonische Qualitäten und eine hohe Bedeutung für das Ortsbild aufweist.