werte dürften entsprechend nicht angewendet werden. Im Übrigen würden viele Bäume in Mitleidenschaft gezogen, insbesondere da die adaptiven 5G-Antennen keine einzelne Hauptsenderichtung mehr aufwiesen. Schliesslich führten die Änderungen der NISV zu einer Umgehung der Grenzwerte, weshalb festzustellen sei, dass dieser verfassungswidrig seien. Gestützt auf die heutigen Erkenntnisse müsste die Beratende Expertinnen- und Expertengruppe NIS (BERENIS) dem Bundesrat eine Anpassung der Grenzwerte empfehlen, dies erfolge nicht, da einige der Experten Interessenkonflikte aufwiesen. Namentlich bei Prof. Q.________ bestünden Interessenskonflikte. Daher dürfte er auch BE- RENIS nicht leiten.