Der Kindergarten C.________ sei nur 95 m vom geplanten Mobilfunkstandort entfernt und auch die Schule D.________ liege in der Nähe. Insbesondere für den Sohn einer Beschwerdeführerin, der eine erhöhte Empfindlichkeit aufweise, sei ein regelmässiger Aufenthalt in einer strahlenintensiven Umgebung mit höchster Wahrscheinlichkeit gesundheitsgefährdend. Auch diese Personen müssten speziell geschützt werden. Die Studie Kuster im Jahr 2018 habe gezeigt, dass bei 5G-Antennen punktuell zudem viel höhere Strahlenbelastungen möglich seien und die maximale Strahlenbelastung so herabgesetzt werden müsste, dass die Anlage gar nicht maximal genutzt werden könnte.