a) Die Beschwerdeführenden machen geltend, zahlreiche wissenschaftliche Publikationen hätten gezeigt, dass hochfrequentierte elektromagnetische Strahlung lebende Organismen beeinflussten. Diese führten auch weit unterhalb der nationalen und internationalen Richtlinien insbesondere zu erhöhtem Krebsrisiko, zellulärem Stress, Veränderungen des reproduktiven Systems, Gedächnisdefizite oder auch Demenz im Frühstadium. Die nichtthermischen Wirkungen von nichtionischer Strahlung würden bei sehr tiefen Strahlenwerten auftreten und diesen würden die Anlagegrenzwerte und das Vorsorgeprinzip keine Rechnung tragen. Der Kindergarten C.______