Im vorliegenden Fall beträgt die prognostizierte Feldstärke gemäss Standortdatenblatt vom 24. September 2019 (Revision 1.27) an vier OMEN mehr als 80% des Anlagegrenzwertes. An den vier höchstbelasteten OMEN beträgt die Strahlung 4.78 V/m beim OMEN Nr. 3, 4.94 V/m beim OMEN Nr. 4, 4.93 V/m beim OMEN Nr. 5 und 4.76 V/m beim OMEN Nr. 6. Der Fachbericht Immissionsschutz vom 25. Mai 2020 und damit auch der angefochtene Entscheid sieht bei allen diesen vier OMEN Abnahmemessungen vor. Diese dürfen nur von einer akkreditierten Messfachfirma durchgeführt werden. Dank des klar vorgegebenen Messverfahrens ist sichergestellt, dass die Abnahmemessungen korrekt erfolgen.