Weiter erörtert sie, sie sei für die Durchführung von Abnahmemessungen akkreditiert, und wenn sie selber Abnahmemessungen durchführen würde, würde sie diese entsprechend der vom BAFU vorgegebenen Methode tun. Sie lasse diese Abnahmemessungen aber durch eine externe akkreditierte Unternehmung durchführen. Schliesslich führt sie aus, die Messungen der französischen Aufsichtsbehörde könne keineswegs Rückschlüsse auf die Werte in der Schweiz haben, da in Frankreich andere Immissionsgrenzwerte gelten sowie andere Messmetoden zur Anwendung gelangen würden.