Sie sei daher zu verpflichten, die Messmethode für die Basisstationen den Beschwerdeführenden zur Stellungnahme zu eröffnen. Schliesslich sende die 1400 MHz Antenne nur, wenn ein Endgerät über diese Frequenz Daten beziehe. Wenn die Abnahmemessung aber zu einem Zeitpunkt erfolge, wenn dies nicht der Fall sei, würde die Einhaltung der Grenzwerte dieser Antenne nicht beurteilt. Gemäss einer Umfrage des K-Tipps vom 20. Oktober 2021 werde denn auch berichtet, dass im Kanton Bern jede vierte Anlage zu stark strahle.