Die Beschwerdegegnerin sei im Übrigen zu verpflichten, Audit und Bewertung der aktuellen ISO-Zertifizierung einzureichen. In ihrer Stellungnahme vom 23. August 2023 präzisieren sie, die Vollzugsbehörden könnten die QS-Daten- banken nicht unabhängig überprüfen, namentlich die Sendeleistung werde nicht überwacht. Insbesondere sei eine Manipulation der Software zur Erkennung von Prüfsituationen ohne weiteres möglich und denkbar. Zudem sei keine Echtzeitüberwachung vorgesehen. Die bestehenden QS- Systeme würden der Komplexität der heutigen Antennen in keiner Weise gerecht werden und die Bevölkerung zu wenig schützten