Der Betrieb der adaptiven Antennen könne in den bestehenden QS-Systemen aber nicht korrekt dargestellt werden, denn das vorhandene QS-System nehme nur einige Mal pro 24 Stunden eine Überprüfung der Antennen-Parameter vor. Demgegenüber müsste ein QS-Sys- tem, das adaptive Antennen kontrollieren solle, die Änderung der Senderichtung erfassen und die Bündelung der vordefinierten Einstellungen überprüfen können. Da die Einhaltung der Grenzwerte nicht kontrolliert werden könne, sei Art. 12 NISV verletzt. Die Beschwerdegegnerin sei im Übrigen zu verpflichten, Audit und Bewertung der aktuellen ISO-Zertifizierung einzureichen.