Da ein bedingter Anspruch auf die Erteilung einer Baubewilligung besteht, ist das eingereichte Baugesuch daher zu beurteilen und bei Einhaltung der öffentlich-rechtlichen Bestimmungen auch zu genehmigen. Die Berechnung der Strahlenbelastung gemäss dem «worst-case»- Szenario ist gemäss der bundesgerichtlichen Rechtsprechung zulässig und die darauf basierende Beurteilung, wonach insbesondere die Anlagegrenzwerte bei den OMEN der geplanten Mobilfunkanlage eingehalten sind, ist nicht zu beanstanden. Es ist im Übrigen auch nicht ersichtlich, inwiefern die Darstellung der Antennendiagramme der Beschwerdegegnerin nicht korrekt sein sollte.