Die rechnerische Beurteilung der beantragten Mobilfunkantenne erfolgt somit anhand einer vom Bundesgericht anerkannten Methode. Sie berücksichtigt die Abstrahlcharakteristik von adaptiven Antennen in genügender Art und Weise. Da ein bedingter Anspruch auf die Erteilung einer Baubewilligung besteht, ist das eingereichte Baugesuch daher zu beurteilen und bei Einhaltung der öffentlich-rechtlichen Bestimmungen auch zu genehmigen.