Auf die in ihren Schlussbemerkungen hingewiesenen Studien sei die Vorinstanz überhaupt nicht eingegangen, genauso wenig auf die fehlende Messbarkeit des 1400 MHz Bandes. Auch habe sich die Vorinstanz nicht damit auseinandergesetzt, dass sich das «worst case»-Szenario bei adaptiven Antennen massgeblichen von demjenigen von statisch sendenden Antennen unterscheide. 7 Dekret über das Baubewilligungsverfahren vom 22.03.1994 (Baubewilligungsdekret, BewD; BSG 725.1) 4/20 BVD 110/2021/3