c) In der Baupublikation im Amtsanzeiger wurde unbestrittenermassen auf den Neubau einer Mobilfunkanlage hingewiesen. Auf Grund dieser Angaben konnten sich Interessierte ein genügendes Bild vom Bauvorhaben machen. Im Standortdatenblatt sind die Frequenzbänder der einzelnen Antennen angegeben. Daraus kann geschlossen werden, dass es sich um 5G-Technologie handelt. Abgesehen davon ist die NISV technologieneutral, so dass es letztlich ohnehin keine Rolle spielt, ob 5G-Technologie vorgesehen ist. Das Baugesuch ist entsprechend vollständig und das Bauvorhaben wurde mit den nötigen Angaben publiziert.