Mit Stellungnahme vom 4. Juli 2024 teilte die KDP mit, die Stellungnahme der Fachstelle für Dankmalpflege der Stadt Biel sei fundiert und nachvollziehbar. Es könne davon ausgegangen werden, dass das Bauvorhaben das Ortsbild nicht erheblich beeinträchtigen werde und entsprechend sei der Beizug einer eidgenössischen Kommission nicht erforderlich. Auf Grund der erheblichen Distanz des Bauvorhabens zu diversen Schutzobjekte im näheren Kontext lasse sich keine Beeinträchtigung feststellen. Die Verfahrensbeteiligten erhielten die Gelegenheit, Schlussbemerkungen zum Verfahren einzureichen.