Mit Verfügung vom 3. Juni 2024 gab die BVD der kantonalen Denkmalpflege (KDP) Gelegenheit, insbesondere zu den Fragen der Erforderlichkeit eines Gutachtens einer eidgenössischen Kommission sowie der Betroffenheit von Objekten des kantonalen Bauinventars Stellung zu nehmen. Zudem schrieb die BVD das Verfahren hinsichtlich der Beschwerdeführerin 3 als erledigt vom Geschäftsverzeichnis ab. Mit Stellungnahme vom 4. Juli 2024 teilte die KDP mit, die Stellungnahme der Fachstelle für Dankmalpflege der Stadt Biel sei fundiert und nachvollziehbar.