Im Rahmen dieser Publikation gingen keine weiteren Einsprachen ein. In einem «Nachtrag» vom 23. August 2023 teilen die Beschwerdeführenden unter anderem mit, der Beschwerdeführer 7 wohne nicht mehr in Biel und es werde davon ausgegangen, dass er nicht mehr Beschwerdeführer sein könne. Mit Schreiben vom 13. September 2023 zog die Beschwerdeführerin 3 ihre Beschwerde zurück. Mit Verfügung vom 3. Juni 2024 gab die BVD der kantonalen Denkmalpflege (KDP) Gelegenheit, insbesondere zu den Fragen der Erforderlichkeit eines Gutachtens einer eidgenössischen Kommission sowie der Betroffenheit von Objekten des kantonalen Bauinventars Stellung zu nehmen.