und bat die Beschwerdeführenden mitzuteilen, ob sie an ihrer Beschwerde festhalten wollten oder nicht. Stillschweigen gelte als Festhalten an der Beschwerde. Mit Schreiben vom 26. Juni 2023 teilte der Beschwerdeführer 12 mit, die Beschwerdeführenden hielten an der Beschwerde fest. Daraufhin wurde das Bauvorhaben auf Aufforderung der BVD (Verfügung vom 25. Juli 2023) von der Stadt Biel am 2. und 9. August 2023 nachträglich im kantonalen Amtsblatt publiziert. Im Rahmen dieser Publikation gingen keine weiteren Einsprachen ein.