Zudem seien sämtliche weiteren Anträge abzuweisen, soweit darauf einzutreten sei. Das AUE hat in seiner Stellungnahme vom 9. Februar 2021 ausgeführt, seine Beurteilung habe ergeben, dass die geplante Mobilfunk-Basisstation mit Auflagen bewilligungsfähig sei. Die Stadt Biel beantragt mit Stellungnahme vom 8. Februar 2021 die Abweisung der Beschwerde.