3. Das Rechtsamt, das die Beschwerdeverfahren für die BVD leitet,2 wies die Beschwerde zwecks Einholung von sämtlichen Unterschriften zurück an die Beschwerdeführenden. Gleichzeitig übermittelte es die Beschwerde an die Beschwerdegegnerin, die Stadt Biel sowie das AUE und führte den Schriftenwechsel durch. Die verbesserte Beschwerde traf bei der BVD am 22. Januar 2021 ein. In ihrer Beschwerdeantwort vom 5. Februar 2021 stellt die Beschwerdegegnerin den Antrag, die Beschwerde sei vollumfänglich abzuweisen. Der Eventualantrag, das Verfahren zu sistieren, sei ebenfalls abzuweisen. Zudem seien sämtliche weiteren Anträge abzuweisen, soweit darauf einzutreten sei.