Das Audit und die Bewertung seien den Beschwerdeführenden zur Stellungnahme zu unterbreiten. Zudem sei ein Amtsbericht oder ein unabhängiges Gutachten einzuholen zu den Fragen, ob bei adaptiven Antennen bereits Abnahmemessungen durchgeführt werden könnten und ob bereits erfolgte Abnahmemessungen von in Betrieb genommenen Anlagen den im Standortdatenblatt prognostizierten Werten entsprächen. Weiter sei die Bauherrschaft zu verpflichten, die Swisscom-Messme- thode für Basisstationen 5G NR zu editieren und den Beschwerdeführenden zur Stellungnahme zu eröffnen. Schliesslich sei von der BVD eine akzessorische Normenkontrolle durchzuführen.