Eventualiter beantragten sie die Sistierung des Verfahrens, bis die massgebenden Grundlagen zur Beurteilung adaptiver Antennen erarbeitet seien und ein auditiertes Qualitätssicherungssystem sowie ein taugliches Messverfahren für Antennen vorliegen würde. In verfahrensrechtlicher Hinsicht beantragten die Beschwerdeführenden, die Beschwerdegegnerin sei zu verpflichten, das Audit und die Bewertung der aktuellen ISO-Zertifizierung ihres Qualitätssicherungssystems einzureichen. Das Audit und die Bewertung seien den Beschwerdeführenden zur Stellungnahme zu unterbreiten.