2. Dagegen reichten die Beschwerdeführenden am 31. Dezember 2020 gemeinsam Beschwerde bei der Bau- und Verkehrsdirektion des Kantons Bern (BVD) ein. Sie beantragten die Aufhebung des Entscheids resp. der Baubewilligung vom 30. November 2020. Eventualiter sei das Verfahren zur vollständigen Sachverhaltsabklärung an die Vorinstanz zurückzuweisen. Die Verfassungs- und Gesetzeswidrigkeit von Anhang 1 Ziff. 63 NISV1 sei festzustellen. Eventualiter beantragten sie die Sistierung des Verfahrens, bis die massgebenden Grundlagen zur Beurteilung adaptiver Antennen erarbeitet seien und ein auditiertes Qualitätssicherungssystem sowie ein taugliches Messverfahren für Antennen vorliegen würde.