1. Das Baugesuch der Beschwerdegegnerin für die Errichtung einer neuen Mobilfunkanlage auf Parzelle Biel/Bienne Grundbuchblatt Nr. F.________ ging am 31. Oktober 2019 bei der Stadt Biel ein. Die Parzelle liegt in der Mischzone A mit einem Wohnnutzungsanteil von mind. 40 % und an der Grenze zwischen der Bauzone 4 und der Bauzone 1. Es gilt die geschlossene Bauweise. Zudem liegt die Parzelle im Gebiet 7 des Bundesinventars der schützenswerten Ortsbilder der Schweiz von nationaler Bedeutung (ISOS), für welches das Erhaltungsziel B definiert wurde. Die Mobilfunkantenne soll auf dem Liftaufbau eines Mehrfamilienhauses errichtet werden.