f) Umstritten ist weiter, ob es nötig gewesen ist, den Beschwerdeführenden nach dem Wiedererwägungsgesuch vom 25. September 2020 und der Besprechung vor Ort am 13. Oktober 2020 mit Schreiben vom 7. Dezember 2020 nochmals das rechtliche Gehör zu gewähren. Für dieses Schreiben berechnete die Gemeinde einen Betrag von CHF 60.00 (vgl. Tabelle). Im fraglichen Schreiben stellte die Gemeinde den Beschwerdeführenden den Bauabschalg in Aussicht und räumte ihnen Gelegenheit ein, innert 30 Tagen zum Sachverhalt Stellung zu nehmen.