Das deckt sich mit den Angaben im Baugesuchsformular 1.0, das die Beschwerdeführenden unterschrieben haben. Darin ist das Kästchen «Zustimmung der Nachbarn nach 27/4 BewD» unter dem Titel «Weitere Unterlagen» nicht angekreuzt.39 Nach den Akten liegen lediglich die Zustimmungen der Eigentümerschaft der Parzelle Nr. B.________ und Nr. A.________ zum Näherbau vor. Diese Zustimmungserklärung entspricht jedoch nicht jener von Art. 27 Abs. 4 BewD. Zu bemerken ist schliesslich, dass die Gemeinde den Beschwerdeführenden die Publikation des Bauvorhabens mit dem Zeit- und Ablaufprogramm vom 26. August 2020 ankündigte.40 Die angekündigte Publikation beanstandeten die