d) Die Beschwerdeführenden bemängeln zunächst die Gebühr für die Publikation des Baugesuchs. Sie sind der Meinung, das Vorhaben hätte im vereinfachten Verfahren ohne Publikation behandelt werden können, weil nur eine Kleinbaute zur Diskussion stand. Zudem hätten die Nachbarn dem Bauvorhaben zugestimmt.