Die Gemeinde erlässt einen Gebührentarif (Art. 51 Abs. 3 BewD). Im vorliegenden Fall hat die Gemeinde Rüegsau ein Gebührenreglement sowie einen Gebührentarif erlassen.34 c) Gemäss dem Detail zur Rechnung vom 16. Februar 2021 setzen sich die vorinstanzlich angefallenen und den Beschwerdeführenden auferlegten Verfahrenskosten von CHF 990.00 wie folgt zusammen: Datum Arbeitsaufwand Std. Ansatz CHF