Durch die Verschiebung um 3 m in Richtung Nordosten würde sich die Lärmsituation auf dem Nachbargrundstück Nr. A.________ deutlich verbessern. Eine derart grosse Abweichung vom erlaubten Mass lässt sich daher nicht rechtfertigen, zumal nach den Empfehlungen des Cercle Bruit Abstände von weniger als 8 m ungünstig und solche von unter 5 m, wenn möglich, zu vermeiden sind (vgl. E. 4f). Auch ist zu beachten, dass im vorliegenden Fall die bewohnten Hauptbauten den reglementarischen Gebäudeabstand von 8 m respektieren.