e) Nach den Angaben der Beschwerdeführenden befindet sich der Heizraum ihrer Wohnliegenschaft in der nordwestlichen Ecke des Untergeschosses. Gemäss dem Projekt der Beschwerdeführenden soll die Leitung des Aussengeräts durch den Holzschopf und durch eine bereits bestehende Öffnung in den Heizraum zum Wärmeaustausch geführt und von dort in einem zweiten Rohr den gleichen Weg zum Aussengerät zurückgeführt werden. Aus dem Situationsplan ergibt sich indes, dass mit einer Verschiebung des Aufstellungsorts um ca. 3 m in Richtung nordöstliche Hausecke der Gebäudeabstand problemlos eingehalten werden könnte.