Der Ersatz einer Ölheizung durch eine Heizungsart mit erneuerbarer Energie werde zwar begrüsst, sei jedoch nicht derart stark zu gewichten, dass dadurch materiell-rechtliche Vorgaben aufgehoben werden könnten. In der Stellungnahme vom 7. April 2021 bekräftigt die Gemeinde, dass finanzielle Aspekte oder ideelle Gründe, namentlich die Nutzung von erneuerbaren Energien, keine besonderen Verhältnisse begründen könnten.