d) Unzutreffend ist schliesslich der Einwand, nach dem Gemeindebaureglement, das revidiert wird, sei beabsichtigt, in der Wohnzone W2 auf den Gebäudeabstand zu verzichten. Auf der Webseite der Gemeinde sind die Dokumente der Ortsplanungsrevision, die im Jahr 2019 im Mitwirkungsverfahren auflagen, aufgeschaltet.30 Aus der Ziffer A134 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 212 Abs. 1 des Entwurfs des Gemeindebaureglements geht hervor, dass in der Zone W2 weiterhin Grenzabstände und ein Gebäudeabstand vorgesehen sind.