Der massgebliche Planungswert in der ES II von 45 dB(A) in der Nacht ist damit nur knapp eingehalten.18 Zu berücksichtigen ist weiter, dass nach der Rechtsprechung des Bundesgerichts im Rahmen des umweltrechtlichen Vorsorgeprinzips immer zu prüfen ist, ob eine Wärmepumpe innerhalb des Gebäudes eingebaut werden kann, wenn dies technisch und betrieblich möglich und wirtschaftlich tragbar ist.19 Die Wahl des geeigneten Standorts ist somit im Zusammenhang mit dem umweltrechtlichen Vorsorgeprinzip relevant.20 Dem Vorsorgeprinzip ist unabhängig von der Einhaltung der Belastungsgrenzwerte der Lärmschutz-Verordnung (LSV)21 und der bestehenden Lärmbelastung Rechnung zu tragen (Art.