Den Akten zufolge beträgt der Beurteilungspegel der geplanten Luft-Wasser-Wärmepumpe gemäss dem Lärmschutznachweis vom 11. Juni 2020 44.5 dB(A).17 Der massgebliche Planungswert in der ES II von 45 dB(A) in der Nacht ist damit nur knapp eingehalten.18 Zu berücksichtigen ist weiter, dass nach der Rechtsprechung des Bundesgerichts im Rahmen des umweltrechtlichen Vorsorgeprinzips immer zu prüfen ist, ob eine Wärmepumpe innerhalb des Gebäudes eingebaut werden kann, wenn dies technisch und betrieblich möglich und wirtschaftlich tragbar ist.19