10.1 datierte aus dem Jahr 2010 und sei nicht mehr aktuell bzw. ungenau. Inzwischen seien Luft-Wasser- Wärmepumpen dann nicht mehr baubewilligungspflichtig, wenn sie in einem Gebäude eingebaut würden. Von Bedeutung sei auch, dass Aussengeräte von Wärmepumpen kaum mehr als störend empfunden würden, da die Geräte in den letzten Jahren massiv leiser geworden seien. 8 Gesetz vom 23. Mai 1989 über die Verwaltungsrechtspflege (VRPG; BSG 155.21) 9 Interkantonale Vereinbarung über die Harmonisierung der Baubegriffe vom 22. September 2005 (IVHB; BSG 721.2-1) 10 Verordnung vom 25. Mai 2011 über die Begriffe und Messweisen im Bauwesen (BMBV; BSG 721.3)