In Kenntnis dieser Informationen hat die Baukommission an der Sitzung vom 9. November 2020 und der Gemeinderat an der Sitzung vom 17. November 2020 das Vorhaben nochmals diskutiert und darüber entschieden.6 Am strittigen Bauentscheid haben somit alle zuständigen Mitglieder der Baukommission und des Gemeinderats mitgewirkt. Ein Verfahrensmangel ist nicht erkennbar. Der Grundsatz der rechtsgleichen und unbefangenen Beurteilung ist im vorliegenden Fall nicht verletzt. Nicht zu beanstanden ist, dass nur der Präsident der Baukommission an der Besprechung teilnahm bzw. diese durchführte. Bei der Begehung vor Ort handelt es sich um eine Instruktionshandlung.