e) Im vorliegenden Fall wurde von der Besprechung vor Ort eine Aktennotiz erstellt und der Baukommissionspräsident konnte an der Sitzung der Baukommission von der Besprechung berichten. In ihrer Eingabe vom 25. September 2020 haben die Beschwerdeführenden die Situation vor Ort zudem detailliert beschrieben und mit Fotos dokumentiert. Damit konnte sich die Baukommission im Entscheidzeitpunkt ein umfassendes Bild der Gegebenheiten vor Ort verschaffen. In Kenntnis dieser Informationen hat die Baukommission an der Sitzung vom 9. November 2020 und der Gemeinderat an der Sitzung vom 17. November 2020 das Vorhaben nochmals diskutiert und darüber entschieden.6