Verkleinerung erscheine problematisch. Sie machen geltend, für das rechtsstaatliche Handeln sei die ordentliche Zusammensetzung einer Behörde wesentlich. c) Die Gemeinde Rüegsau führte in der Stellungnahme vom 7. April 2021 aus, die Aufgaben der Baukommission würden sich nach dem Organisationsreglement richten. Darunter würden auch Begehungen vor Ort durch eine Delegation der Baukommission fallen. Ob an dieser Begehung der Präsident oder der Vizepräsident teilnehme, sei nicht ausdrücklich geregelt. Nach ihrer Praxis nehme an der Begehung eine Verwaltungsangestellte oder ein Verwaltungsangestellter teil, um die Aktennotiz zu verfassen.