3. Das Rechtsamt, das die Beschwerdeverfahren für die BVD leitet1, führte den Schriftenwechsel durch und holte die Vorakten ein. Die Gemeinde Rüegsau nahm in ihrer Eingabe vom 7. April 2021 zu den vorgebrachte Rügen Stellung, ohne ausdrücklich einen Antrag zu stellen. Mit Schreiben vom 1. Mai 2021 äusserten sich die Beschwerdeführenden zur Stellungnahme der Gemeinde. Darin halten sie an ihrem Rechtsbegehren in der Beschwerde fest und verweisen ausserdem auf ihren Antrag auf Durchführung eines Augenscheins. Mit prozessleitender Verfügung vom 10. August 2021 stellte die BVD den Beschwerdeführenden die Aktennotiz der Besprechung vor Ort vom 13. Oktober 2020 zur Kenntnis zu.