und Nr. B.________ stimmten der Unterschreitung des kleinen Grenzabstands schriftlich zu. Mit Bauentscheid vom 16. Februar 2021 verweigerte die Gemeinde Rüegsau die Ausnahmebewilligung für das Unterschreiten des Gebäudeabstands und erteilte den Bauabschlag. 2. Dagegen reichten die Beschwerdeführenden mit Eingabe vom 5. März 2021 Beschwerde bei der Bau- und Verkehrsdirektion des Kantons Bern (BVD) ein. Sie beantragen die Aufhebung des Bauentscheids vom 16. Februar 2021 und die Erteilung der Baubewilligung. Eventuell beantragen sie, es sei die Sache an die Vorinstanz zur Fortsetzung des Verfahrens zurückzuweisen. In formeller Hinsicht machen sie geltend, die Zusammensetzung der