S. 464 N. 248. 16 Vorakten pag. 8. 5/7 BVD 110/2021/38 3. Hindernisfreies Bauen a) Der Beschwerdeführer stellt die Verhältnismässigkeit der ihm auferlegten Auflagen der Procap im Rahmen der öffentlichen Nutzung als Freizeitraum gestützt auf das ursprüngliche Projekt in Frage, ohne dies jedoch näher zu begründen. Es ist daher fraglich, ob er damit die Anforderungen an die Begründung einer Beschwerde (Art. 32 Abs. 2 VRPG) überhaupt erfüllt.