Auch die weiteren Kosten sind nicht zu beanstanden. Gemäss Kostenzusammenstellung hat die Stadt zusätzlich CHF 2300.60 externe Kosten für die Amts- und Fachberichte und CHF 716.85 für die Publikation verrechnet. Auch diese Kosten sind in der erwähnten Kostenzusammenstellung im Detail aufgelistet. Wie die Stadt zudem plausibel ausführt, sind für das zu Unrecht eingeforderte Ausnahmegesuch zur Unterschreitung des Strassenabstands keine höheren Kosten angefallen, da die erste Publikation des Vorhabens auch ohne Ausnahmegesuch notwendig war. Indem der Beschwerdeführer sodann eine Projektänderung sowie ein Ausnahmegesuch zur Unterschreitung der nach Art.