c) Gemäss der von der Stadt mit Stellungnahme vom 7. April 2021 eingereichten Kostenzusammenstellung verrechnete die Stadt für die eigenen Aufwendungen insgesamt 30 Stunden à CHF 95.60, total ausmachend CHF 2868.00. Dieser zeitliche Aufwand erweist sich aus Sicht der BVD angesichts der langen Verfahrensdauer und der zahlreichen Korrespondenzen als angemessen. Dies gilt selbst bei Berücksichtigung des Umstands, dass die Stadt gemäss ihren Ausführungen die Aufwendungen im Zeitraum vom 23. November 2017 bis zum 21. Dezember 2019 infolge fehlender Erhebung/Erfassung nicht verrechnet hat. Die Stadt weist die 30 Stunden in ihrer Kostenzusammenstellung im Detail aus.