Eine entsprechende Eingabe ging daraufhin nicht ein. Mit Verfügung vom 1. Juni 2021 gab das Rechtsamt dem Beschwerdeführer letztmals Gelegenheit, die am 20. Mai 2021 per E-Mail eingereichte Stellungnahme vom 18. Mai 2021 zu unterzeichnen und bis 7. Juni 2021 beim Rechtsamt einzureichen. Die unterzeichnete Eingabe vom 18. Mai 2021 ging schliesslich am 14. Juni 2021 beim Rechtsamt ein. 5. Auf die Rechtsschriften wird, soweit für den Entscheid wesentlich, in den nachfolgenden Erwägungen eingegangen. II. Erwägungen 1. Eintretensvoraussetzungen